Ruhwald Voralp
Sinn und Gründe
Die Zeiten ändern sich …
Galt früher das traditionelle Begräbnis, haben immer mehr Menschen der heutigen Zeit andere Vorstellungen über ihre letzte Ruhestätte. Mit dem Wald für Aschenbei-setzungen wird eine Alternative zur Urnenbestattung in den Friedhöfen angeboten. Die natürliche Umgebung des Waldes ist gleichzeitig Grab und Grabmal. Wer sich für eine Aschenbeisetzung im Wald entscheidet, sucht die Ruhe des Waldes. Die Ortsgemeinde Grabs als grösste Waldbe- sitzerin im Kanton St. Gallen bietet seit 2005 im Wald Standorte für Aschenbeisetzungen an.
Bestattungsart und Anspruch
Da nur die Asche der Verstorbenen beigesetzt wird, ist die Kremation als Bestattungsart zwingend. Die Aschenbeisetzung steht allen offen.
Bestattungsort
Die Bestattungsbäume und -steine sind zu Fuss ab dem öffentlichen Parkplatz Höhi in maximal 15 Minuten oder nach spezieller Vereinbarung und mit einer Fahrbewilligung über eine Waldstrasse erreichbar.
Der Wald ist durchsetzt mit natürlichen Pfaden. Je nach Wetter ist die Zugänglichkeit (Schnee, Sturm usw.) erschwert oder gar nicht möglich. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist der Zugang nicht optimal.
Die Bestattungsorte sind von aussen nicht als Begräbnisplätze erkennbar.
Beisetzung
Am Beisetzungstag ist es möglich, an der Stelle im Wald, wo die Asche beigesetzt wird, eine individuelle Abschiedsfeier abzuhalten. Diese kann mit oder ohne Pfarrer/Pfarrerin gestaltet werden. Die Asche wird durch die Angehörigen selber oder durch Mitarbeitende der Gemeinde beim Familien- oder Gemeinschaftsbaum beigesetzt. Die Öffnung kann durch die Ortsgemeinde Grabs vorbereitet werden. Die Asche soll so beigesetzt sein, dass auf dem Waldboden keine Asche ersichtlich ist
Familienbaum/Baum für Einzelperson
Ein Familienbaum wird gemietet und ist bestimmt für eine Familie, die auch nach dem Tode im Wald vereint bleiben möchte. Die Mitarbeitenden der Ortsgemeinde Grabs helfen, einen geeigneten Familienbaum zu finden. Beim Familienbaum können gemäss Mietvertrag Familienmitglieder im Waldboden beigesetzt werden. Auch Einzelpersonen können einen Baum mieten. Auch hier kann der gesamte Wald als Grabstätte dienen. Der gewählte Familienbaum bildet das Grabmal. Durch einen entsprechenden Plan ist es den Angehörigen möglich, den Baum später auch wieder zu finden. Im Zweifelsfall lässt er sich mit unseren Unterlagen jederzeit mit Sicherheit bestimmen.
Die Ortsgemeinde verzichtet während der Mietdauer auf die Nutzung der ausgewählten Bäume.
Sollten Naturereignisse wie Sturm, Blitz oder Käferbefall den reservierten Baum zum Absterben bringen, so besteht Anspruch auf einen neuen Baum während der Zeitdauer des Vertrages.
Gemeinschaftsbaum
Dabei handelt es sich um einen Baum, bei welchem Urnenaschen von mehreren Menschen, die sich nicht gekannt haben müssen, im Waldboden beigesetzt werden können. Die Ortsgemeinde verzichtet auf die Nutzung des Gemeinschaftsbaumes. Die Stellen der erfolgten Aschenbeisetzungen werden von uns auf einem Plan genau festgehalten. Damit garantieren wir, dass an der genau gleichen Stelle kein zweites Mal eine Urnenasche beigesetzt wird. Der gesamte Wald für Aschenbeisetzungen bildet eine grosszügige, natürliche Grabstätte. Der Gemeinschaftsbaum bildet das Grabmal. Der Baum erhält keinerlei Beschriftung oder Markierung. Mit Hilfe eines Planes, der abgegeben wird, ist er jedoch einfach zu finden.
Familienstein/Stein für Einzelpersonen
Ein Stein wird gemietet und ist bestimmt für eine Familie, die auch nach dem Tode in der Natur vereint bleiben möchte. Die Mitarbeitenden der Ortsgemeinde Grabs helfen, einen geeigneten Familienstein zu finden. Beim Familienstein können gemäss Mietvertrag die Urnen von Familienmitgliedern im Waldboden beigesetzt werden. Auch Einzelpersonen können einen Stein mieten. Der Mietbetrag hängt vom ausgewählten Stein ab.
Mietdauer / Mieten / Ruhefrist
Eine Reservation im Voraus ist möglich. Der Mietvertrag beginnt am Reservationsdatum und endet frühestens 10 Jahre nach der letzten Beisetzung beim entsprechenden Grabmal. Eine Ruhefrist von mindestens 10 Jahren ist somit sichergestellt. Vertragsverlängerungen sind möglich. Eine Umbettung der Asche ist nicht möglich. Die Mieten richten sich nach der Tarifliste.
Grabschmuck
Der Wald für Aschenbeisetzungen ist in seiner Eigenheit als Naturraum zu erhalten und soll sich gestalterisch nicht vom umgebenden Wald unterscheiden. Die forstrechtliche Bewilligung enthält folgende Auflagen: Nicht erlaubt sind neue Wege, Parkplätze, Grabsteine, Hinweisschilder, Pflanzen, Blumen, Fotos oder sonstiger Schmuck. Das freie Betretungsrecht des Waldes darf nicht eingeschränkt werden.
Waldpflege
Die Pflege des Waldes erfolgt nach denselben Prinzipien wie bei den umliegenden Wäldern. Dabei gelten die Grundregeln des naturnahen Waldbaus. Die Jagd bleibt gewährleistet.
Sicherheit
Aschenbeisetzungen finden in der freien Waldnatur statt. Das Sicherheitsrisiko von herunterfallenden Ästen kann im Wald nie ganz ausgeschlossen werden. Bei Sturm ist der Wald nicht zu betreten. Bei ungünstigen Wetterverhältnissen müssen Beisetzungen durch das zuständige Forstpersonal abgesagt werden. Die Ortsgemeinde lehnt jegliche Haftung bei Unfällen ab.
Lage
Kontaktdaten für weitere Informationen
Ortsgemeinde Grabs
Marktplatz 1
9472 Grabs